Fragen und Antworten

In unserer Schule haben die Schüler*innen ihr Material in der Schule, sie transportieren es also nicht im Schulranzen zwischen Zuhause und Schule hin und her. Gerne können Sie ihrem Kind aber einen Schulranzen mitgeben. Ein kleiner Rucksack reicht jedoch aus, um den Tagesbedarf (siehe unten) zu transportieren.
In der Regel wird die Schultasche für den Transport von folgenden Dingen benötigt:

  • Frühstücksdose
  • Mitteilungsheft
  • Wechselwäsche
  • Ggf. Talker

Die Einschulung wird auch an unserer Schule mit einer gut gefüllten, bunten Schultüte gefeiert, bitte geben Sie diese Ihrem Kind am Einschulungstag mit! Alle Erstklässlerinnen erhalten zudem eine kleine Schultüte von ihrem Lehrerinnen-Team.

Die Schülerinnen werden am Freitag nach Sommerferienende eingeschult. An diesem Tag findet eine Einschulungsfeier in der Turnhalle statt, bei der alle neuen Schülerinnen vorgestellt und begrüßt werden. Hier sind natürlich auch die Eltern und andere Familienmitglieder (nach Anmeldung) herzlich willkommen.
Im Anschluss wird in der neuen Klasse gemeinsam gefrühstückt.
In der darauffolgenden Woche kommen die Schüler*innen dann mit dem Schulbus zur Schule.
Die ErstklässlerInnen können den kompletten Schultag bleiben und mit dem Schulbus wieder nach Hause fahren.
Je nach Kind und Bedarf sowie Möglichkeit, können die Kinder bis zu den Herbstferien jedoch auch schon nach dem Mittagessen von Ihnen früher abgeholt werden (13:30Uhr). Dies erleichtert eventuell die Eingewöhnungszeit.

Der Schultag ist an den langen Schultagen in drei Unterrichtsblöcke aufgeteilt. Er unterscheidet sich von seinen Inhalten je nach Stufe. In der Regel finden in der Primarstufe zweimal wöchentlich die Kulturtechniken Mathematik und Deutsch statt.
Im dritten, dem Nachmittagsblock, erhalten die Schüler*innen in der Regel Bewegungs-, Spiel-, Kreativ- oder Entspannungsangebote.
Die Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und ein kleiner Imbiss sind in den Tag integriert und gehören mit der Vor- und Nachbereitung zum lebenspraktischen Unterricht dazu.
Hier sehen Sie exemplarisch einen Stundenplan der Primarstufe
Stundenplan

Montag
8:15 – 8:45 Uhr: „offener Schulbeginn“ – individuelle Ankommenszeit der Schüler*innen
8:45 – 10:15 Uhr: 1. Unterrichtsblock
10:15 – 10:45 Uhr Frühstück
10:45 – 11:15 Uhr Pause (die Primarstufe verbringt die Pause auf dem kleinen Schulhof, die Mittel- und Ober-/Berufspraxisstufe auf dem großen Schulhof)
11:15 – 13:00 Uhr: 2. Unterrichtsblock
13:00 – 13:30 Uhr: Mittagessen
13:45 Uhr: Schulschluss

Dienstag bis Donnerstag
8:15 – 8:45 Uhr: „offener Schulbeginn“ – individuelle Ankommenszeit der Schüler*innen
8:45 – 10:15 Uhr: 1. Unterrichtsblock
10:15 – 10:45 Uhr Frühstück
10:45 – 11:15 Uhr Pause (die Primarstufe verbringt die Pause auf dem kleinen Schulhof, die Mittel- und Ober-/Berufspraxisstufe auf dem großen Schulhof)
11:15 – 13:00 Uhr: 2. Unterrichtsblock
13:00 – 13:30 Uhr: Mittagessen
13:30 – 14:00 Uhr: gemeinsame Pause auf dem großen Schulhof
14:00 – 15:30 Uhr: 3. Unterrichtsblock
15:30 Uhr: Schulschluss

Freitag
8:15 – 8:45 Uhr: „offener Schulbeginn“ – individuelle Ankommenszeit der Schüler*innen
8:45 – 10:15 Uhr: 1. Unterrichtsblock
10:15 – 10:45 Uhr Frühstück
10:45 – 11:15 Uhr Pause (die Primarstufe verbringt die Pause auf dem kleinen Schulhof, die Mittel- und Ober-/Berufspraxisstufe auf dem großen Schulhof)
11:15 – 13:00 Uhr: 2. Unterrichtsblock

Bevor die Schüler*innen nach Hause fahren, erhalten sie dienstags bis freitags noch einen kleinen Imbiss.

UK bedeutet Unterstützte Kommunikation.
In unserem Unterricht und Schulalltag arbeiten wir viel mit Symbolen, Bildern und unterstützenden Gebärden, die das Gesprochene visuell unterstützen. Dies bietet allen Schülerinnen in allen Phasen die Möglichkeit teilzuhaben. Benötigen nichtsprechende Schülerinnen eine Kommunikationshilfe, können unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. So kann zum Beispiel ein eigenes Kommunikationsbuch oder eine Kommunikationsmappe helfen oder es wird ein elektronisches Sprachausgabegerät beantragt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Schulhomepage im Schulprogramm unter dem Punkt „Kommunikationsförderung“.

An einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten die Schülerinnen am Ende der Schulbesuchszeit ebenfalls ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. In der Regel endet die Schulzeit nach 11 bis 12 Schuljahren, beziehungsweise mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Nach Beendigung der Schulzeit arbeiten die meisten ehemaligen Schülerinnen unserer Schule in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Die Klassengröße variiert von ca. 9 – 13 Schülerinnen pro Klasse. In der Regel sind nicht mehr als 10 Schülerinnen in den Primarstufenklassen.
Die Klassenzusammensetzung wird unter pädagogischen Gesichtspunkten erstellt.
Unsere Klassen sind jahrgangsübergreifend. Es sind also immer schon etwas ältere, erfahrene Schülerinnen in den Klassen, die die Erstklässlerinnen unterstützen können.

Die Pflege der Schülerinnen übernehmen die Lehrerinnen, das Pflegeteam sowie nach intensiver Einarbeitung junge Helferinnen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst bei uns absolvieren. Es stehen verschiedene Pflegeräume zur Verfügung, welche unter anderem mit einer Badewanne und Duschen ausgestattet sind. Windeln werden von den Schülerinnen selbst mitgebracht und können in den Pflegeräumen gelagert werden.
Je nach persönlichem Bedarf reicht die Pflege von Windeln wechseln, über Toilettentraining bis hin zu individuellen Pflegeeinheiten.
Die Schüler*innen sollen dabei langfristig größtmögliche Selbstständigkeit erreichen. Je nach Fähigkeiten im Bereich Körperpflege und Hygiene lernen sie, alle Bereiche mitzugestalten oder selbstständig durchzuführen.

Benötigen Schüler*innen kurz- oder längerfristig Medikamente, dürfen diese in der Schule nur mit Vorlage einer ärztlichen Verordnung verabreicht werden.

Prinzipiell ist es möglich folgende Therapien an der Vorgebirgsschule zu erhalten:

  • Physiotherapie
  • Logopädie

Die Rezepte für die Therapien müssen von den Eltern oder der Heimeinrichtung über den Arzt besorgt werden. Grundsätzlich bestehen Wartelisten für einen Therapieplatz. Bei Bedarf sprechen Sie bitte frühzeitig mit dem Klassenteam.
Die Therapiezeiten laufen während des Schulalltages.

Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht. Jedes Fernbleiben vom Unterricht muss der Schule mit Begründung mitgeteilt werden. Bitte informieren sie im Falle einer Krankheit oder anders bedingtem Fehlen Ihres Kindes:

  • Schule
  • Busunternehmen
  • Schulbegleitung (bei schulbegleiteten Schüler*innen)
    Ihr Kind benötigt immer dann, wenn es eine meldepflichtige Krankheit hatte, ein Attest vom Arzt, dass es wieder gesund ist und die Schule wieder besuchen darf.
    Ebenso bedarf es eines ärztlichen Attestes bei Krankmeldungen direkt vor oder im Anschluss an die Schulferien.
    Als allgemeine Empfehlungen bei Erkrankungen gilt:
    Ein krankes Kind gehört in die Obhut vertrauter Familienmitglieder oder anderer vertrauter Personen. Akut kranke Kinder gehören nicht in die Schule. Dies gilt für:
    • Kinder mit Fieber
    • Kinder mit Fieber am Tag oder in der Nacht zuvor
    • Kinder, die sich übergeben haben oder Durchfall haben, dürfen frühestens 48 Stunden nach
    dem letzten Erbrechen oder Durchfall die Schule besuchen
    • Kinder, die offensichtlich stark unter ihren akuten Symptomen leiden (z.B. erschöpfender Husten, starke Erkältung)

Die Schüler*innen der Vorgebirgsschule werden im Schülerspezialverkehr vom Busunternehmen Kaschke-Sundermann zur Schule und nach Hause transportiert. Abfahrtsort und Uhrzeit werden Ihnen frühzeitig vom Busunternehmen mitgeteilt.

Für alle Interessierten besteht die Möglichkeit am Infotag (Datum entnehmen Sie bitte der Homepage) die Vorgebirgsschule nach Anmeldung zu besichtigen. Darüber hinaus kann bei Bedarf ein individueller Hospitationstermin über das Sekretariat vereinbart werden.

In den Klassen gibt es täglich ein gemeinsames Frühstück. Zu den Details informiert Sie Ihr Lehrerteam. Das Mittagessen wird von den Bonner Werkstätten geliefert und über den Rhein-Sieg-Kreis abgerechnet.
Beim Mittagessen können Allergien/ Unverträglichkeiten nach Absprache berücksichtigt werden.
Die Abrechnung der Kosten, die in der Regel monatlich bei ca. 30.-€ liegen, erfolgt über den Rhein-Sieg-Kreis.
Es besteht immer die Möglichkeit, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) auf Antrag Zuschüsse zu erhalten.

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